FAQ – Frequently Asked Questions
Hier findest Du die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Hier findest Du die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Ab wann brauche ich den Drohnenführerschein?
Grundsätzlich brauchst Du seit dem 31.12.2020 den Drohnenführerschein, wenn Du mit Systemen fliegst, welche schwerer als 250 g sind. Es kann aber auch sein, dass Du ihn brauchst wenn Du mit Systemen unterwegs bist, welche leichter als 250 g sind.
Das ist dann der Fall, wenn Du eine Ausnahme von den vielen Verboten brauchst. Aber auch wenn Du eine Aufstiegserlaubnis beantragen möchtest.
Und wenn Du nur das umfangreiche Wissen erlangen möchtest ohne den Führerschein zu machen, haben wir auch dafür ein Lösung. Wir bieten den Onlinekurs auch separat an.
Welchen Drohnenführerschein bietet ihr an? Den Großen oder den Kleinen?
Bei uns bekommst Du das EU-Fernpilotenzeugnis oder auch A2 Drohhnenführerschein genannt. Viele bezeichnen diesen als den großen Drohnenführerschein.
Den kleinen, also die A1/A3 Lizenz bekommst Du direkt bei deiner nationalen Luftfahrtbehörde.
Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich den Drohnenführerschein machen kann?
Es sind einige Sachen zu beachten. Hier hast du eine Checkliste was du alles zur Prüfung haben bzw. erfüllen musst. Natürlich kannst Du dich schon vorher für die Schulung anmelden.
Wie lange habe ich Zugriff auf den Online-Kurs?
Bei Uns hast Du lebenslangen Zugriff auf den Online-Kurs. So kannst Du dich auch 5 Jahre nach deiner Prüfung, dann läuft die Lizenz nämlich ab, wieder optimal vorbereiten. Aber auch zwischendurch kannst Du dich jederzeit auf dem aktuellen Stand halten, da wir die Inhalte stets aktualisieren.
Wie ist der zeitliche Ablauf? Muss innerhalb von bestimmten Lernfristen fertig werden?
Wie lange braucht man für den Drohnenführerschein?
Das kommt natürlich immer auf dein Vorwissen und deine persönliche Lerngeschwindigkeit an 😉.
Wir bieten aber ca. 7 Std. Videomaterial und einige Übungsfragen an. Wenn man sich sehr gründlich vorbereitet ist man nach 3 Tagen fertig. Andere machen es auch an einem Tag. Das schöne ist aber, dass Du deine Lerngeschwindigkeit selbst wählst. Es gibt keinerlei Fristen oder ähnliches. Du kannst es entweder ganz entspannt angehen 😌 oder direkt durchstarten 🚀. Die Prüfungsrelevanten Themenbereiche sind auch extra markiert 😉
Wie funktioniert die Onlineprüfung?
Bei der Onlineprüfung wirst Du mithilfe mehrerer Kameras (Webcam & Smartphone Kamera) überwacht und aufgezeichnet. Bevor die Prüfung beginnt leiten wir dich durch ein Verfahren um den Raum in dem Du dich befindest zu sichern. Dabei schaffen wir eine sichere Prüfungsumgebung damit Du deine Prüfung entspannt ablegen kannst 😉.
Die Prüfung an sich ist ein normaler Multiple Choice Test bei dem Du dein Wissen aus den Bereichen Flugleistungen, Meteorologie und Risikominderungsmaßnahmen unter Beweis stellen musst. Insgesamt hast Du 40 min. Zeit für die Prüfung.
Im Anschluss bekommst Du direkt das Ergebnis des Multiple Choice Tests mittgeteilt. Wenn dann auch noch der Prüfer festgestellt hat, dass Du nicht geschummelt hast, schicken wir Dir direkt die „Meldung der bestandenen Bewerber“, welche nach deiner digitalen Signatur direkt an das Luftfahrt-Bundesamt geschickt wird! Diese erstellen dann deinen A2 Drohnenführerschein und schicken ihn Dir via E-Mail. Einen schnelleren und einfacheren Weg gibt es nicht!
Welche technischen Vorraussetzungen muss ich für die Onlineprüfung erfüllen?
Du brauchst einen PC oder Laptop mit Webcam und Mikrofon. Darauf musst Du den Google Chrome Browser installiert haben. Außerdem brauchst Du ein Smartphone mit Android 4.1 oder höher oder iOS 8.0 oder höher.
Deine Internetverbindung sollte stabil sein und eine Uploadgeschwindigkeit von mindestens 1 Mb/sec haben.
Welche Dokumente brauche ich für die Onlineprüfung?
Du brauchst exakt die gleichen Dokumente wie für die klassische Prüfung.
Wann bekomme ich nach der Onlineprüfung meinen Drohnenführerschein?
Wenn Du bestanden hast und kein Täuschungsversuch vorliegt, schicken wir Dir die Bewerbermeldung für das Luftfahrt-Bundesamt direkt zu. Nach deiner Unterschrift geht diese direkt an das LBA und diese schicken Dir dann deinen A2 Drohhenführerschein. 👍
An welchen Terminen finden die Prüfungen statt?
Deinen Prüfungstermin kannst Du erst nach der Bezahlung fest buchen. So kannst Du ohne Stress lernen und dich optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Natürlich finden unsere Prüfungen regelmäßig statt. Hier mal eine kleine Übersicht:
Natürlich kannst Du auch jederzeit deinen Wunschtermin anfragen. In dringenden Fällen bieten wir dir auch einen extra Einzeltermin an.
Bietet Ihr auch Praxisschulungen und Prüfungen an?
Ja! Hier findest Du unseren renommierten 3-Tages-Workshop.
Wie sieht die praktische Prüfung bei euch aus?
Das Ganze machst Du mit deinem eigenem Copter! Bringe also alles mit, was Du zum fliegen brauchst. Lade deine Akkus und update dein System.
Kann man sich die Schulung vorher mal angucken?
Ja klar! Gehe einfach auf unsere Kursseite und melde dich für die kostenlose Testversion an. Hier bekommst Du einen guten Eindruck davon wie unsere Schulung aufgebaut ist. Du kannst uns solange testen wie Du möchtest.
Ab wann gelten die neuen EU-Regeln?
Die Regeln treten am 31.12.2020 in Kraft.
Am besten meldet Ihr euch für unsere kostenlose Testversion an, um Neuigkeiten nicht zu verpassen.
Werdet Ihr die neuen Lizenzen nach den neuen EU-Regeln anbieten?
Ja, Du kannst bei uns als eine der ersten Stellen schon den A2 Drohnenführerschein machen.
Wie lange ist mein Drohnenführerschein gültig, wenn bald die EU-Regeln gelten?
Bereits erteilte Kenntnisnachweise bleiben bis zum 31.12.2021 gültig.
Danach hast Du 2 Optionen:
In der Übergangszeit, also vom 31.12.2020 – 31.12.2021, kannst Du deinen alten Kenntnisnachweis weiterhin zum Steuern von Drohnen der „Offenen“ Kategorie benutzen. Willst Du in dieser Zeit eine alte Drohne (Bestandsdrohne) fliegen musst Du mit Einschränkungen rechnen. Du darfst dann entsprechende Drohnen meist nur im Rahmen der Unterkategorie A3 bewegen.
Wenn Du eine Drohne mit EU-Klassifizierung steuern möchtest gibt es keine Einschränkungen.
Grundsätzlich gilt, dass die alten Kenntnisnachweise auch in der Übergangszeit nur innerhalb Deutschlands gelten.
Egal wie Du dich entscheidest, bei uns bist Du auf jeden Fall bestens aufgehoben
Ich habe eine SPL/PPL/MPL/CPL/ATPL. Ist diese auch nach neuem EU-Gesetz weiterhin nutzbar?
Nein, diese Möglichkeit wird es nicht mehr geben. Du kannst Sie auch nicht umschreiben lassen. Das bedeutet, um dann ab dem 31.12.2020 weiterhin legal fliegen zu dürfen, musst Du ggf. eine der neuen EU-Lizenzen machen.
Kann ich meine alte Drohne weiterhin nutzen?
Ja, das geht grundsätzlich!
Folgende Sachen sind dabei zu beachten:
Zusätzlich gelten bis zum 01.01.2023 Übergangsregelungen für den Betrieb dieser Drohnen:
Wenn Du in der spezifischen Kategorie fliegen möchtest, kannst Du dies ebenfalls mit deiner alten Drohne tun, es sei denn Du willst im Rahmen eines Standardszenarios fliegen.
Kann ich meine alte Drohne für das EU-Recht nachzertifizieren?
Nein, das geht noch nicht. Soll aber möglich gemacht werden. Sobald wir Details haben, wirst Du diese erfahren.
Darf ich eine selbstgebaute Drohne auch im Rahmen des EU-Rechts nutzen?
Ja, selbstgebaute Drohnen können eingesetzt und je nach Gewicht in der offenen oder spezifischen Kategorie betrieben werden.
Du als Drohnen Betreiber musst Dich natürlich an die Verordnung halten und darfst Sie in folgenden Unterkategorien der offenen Kategorie benutzen:
Selbstgebaute Drohnen können unabhängig von ihrem Gewicht in der spezifischen Kategorie betrieben werden, wenn sie im Rahmen einer Betriebserlaubnis zugelassen wurden.
Habt ihr auch ein Partnerprogramm?
Natürlich haben wir eins! Wenn Du Lust hast uns weiterzuempfehlen und gleichzeitig auch noch dafür Geld zu bekomment, dann bewirb Dich für unser Partnerprogramm. Wir bieten dir eine Lifetime Provision, 30 Tage Cookie Tracking und vieles mehr.
Kann man bei euch Prüfer werden?
Ja, definitiv! Wird sind ständig auf der Suche nach Prüfern. Wenn Du Interesse hast ein Teil des Copteruni Teams zu werden, dann bewirb dich jetzt bei uns!
Ich habe weder PayPal noch eine Kreditkarte. Kann ich auch per Rechnung bezahlen?
Na klar! Schicke uns einfach deine Anfrage per Mail. Vergiss nicht deine Daten wie Name und Adresse mitzuschicken damit wir Dir eine ordentliche Rechnung schreiben können. Nach Zahlungseingang schalten wir Dich für den gesamten Zugang frei.
Seid Ihr eine offiziell benannte Prüfstelle des Luftfahrt-Bundesamtes?
Natürlich sind wir eine offizielle benannte Prüfstelle. Du findest uns unter der Nummer DE.PStF.008.
Pass bitte auf wenn Du nach Angeboten im Internet stöberst, nur die benannten Prüfstellen die auf der Website des LBA gelistet sind, dürfen aktuell Prüfungen abnehmen. Es gibt viele die bereits Kurse und Prüfungen verkaufen obwohl sie gar nicht zugelassen sind.